Oberstufenbetreuung
Oberstufenbetreuung
Unser Oberstufenbetreuer Herr Konrad unterstützt unsere Schülerinnen und Schüler
- bei der Wahl der Wahlpflichtfächer (zu den Wahlpflichtfächern)
- mit Informationen zur Notenberechnung, Einbringung von Halbjahresleistungen, Wahl der zweiten Fremdsprache und den Regelungen zum Bestehen der 12. oder 13. Jahrgangsstufe.
Welche Halbjahresleistungen werden eingebracht?
Insgesamt müssen 25 Halbjahresleistungen ausgewählt werden, die zur Punktesumme zählen. Nicht eingebracht werden können die Fächer Sport, Kunst sowie Studier- und Arbeitstechniken. Das Fachreferat und die fachpraktische Ausbildung werden immer eingebracht, zählen aber nicht zu den 25 Halbjahresleistungen. Leistungen aus dem Halbjahr 11/1 sind nur einbringungsfähig, wenn das Fach nach der 11. Klasse abgelegt wurde (z.B. Geschichte). Pro Fach darf höchstens eine Halbjahresleistung gestrichen werden. Die Schule macht Ihnen hierzu einen (optimalen) Einbringungsvorschlag kurz vor den Prüfungen.
Wie viele eingebrachte Halbjahresleistungen dürfen unter 4 Punkten sein?
Dafür gibt es keine Begrenzung, solange man sich nicht zu viele Gesamtergebnisse unter 4 Punkten erlaubt.
Was versteht man unter dem Prüfungsergebnis?
Je Prüfungsfach wird das Ergebnis aus schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als Prüfungsergebnis festgelegt. In Englisch (verpflichtende Gruppenprüfung) und in Fächern, in denen man eine freiwillige mündliche Prüfung ablegt, zählt schriftlich zu mündlich 2:1, danach wird auf eine ganze Punktzahl gerundet. Das Prüfungsergebnis wird im Abiturzeugnis separat ausgewiesen.
Was muss ich in der Prüfung beachten?
Es dürfen entweder höchstens 2 Prüfungsergebnisse unter 4 Punkten liegen oder eines 0 Punkte sein. Unterpunktungen müssen hier nicht durch bestimmte Mindestpunktesummen ausgeglichen werden.
In welchen Fächern kann ich ins Mündliche?
In höchstens zwei Prüfungsfächern kann eine freiwillige mündliche Prüfung abgelegt werden. Im Nebenfach ist dies nicht möglich. Ein schlechtes Gesamtergebnis kann dort nicht mehr ausgeglichen werden!
Wie wird das Gesamtergebnis eines Faches berechnet?
Im Nichtprüfungsfach wird der Punktedurchschnitt aller eingebrachten Halbjahresleistungen gebildet. In einem Prüfungsfach zählt das Prüfungsergebnis dreifach dazu.
Wann habe ich bestanden?
Man hat bestanden, wenn alle Gesamtergebnisse (inkl. Fachreferat) mindestens 4 Punkte sind. Bei einer Unterpunktung braucht man einen Punkteschnitt von 5 Punkten (entspricht einer Punktesumme von 200), bei zwei Unterpunktungen oder einmal 0 Punkten benötigt man einen Schnitt von 6 Punkten (bzw. Punktesumme von 240).
Wann darf ich in die 13. Klasse?
Dazu muss mindestens der Schnitt von 3,0 erreicht werden, das entspricht einer Punktesumme von mindestens 309 Punkten.
Welche Halbjahresleistungen werden eingebracht?
Insgesamt müssen 17 Halbjahresleistungen ausgewählt werden, die zur Punktesumme zählen. Nicht eingebracht werden können die Fächer Sport, Kunst sowie Studier- und Arbeitstechniken. Das Fachreferat wird immer eingebracht, zählt aber nicht zu den 17 Halbjahresleistungen. Pro Fach darf höchstens eine Halbjahresleistung gestrichen werden. Die Schule macht Ihnen hierzu einen (optimalen) Einbringungsvorschlag kurz vor den Prüfungen.
Wie viele eingebrachte Halbjahresleistungen dürfen unter 4 Punkten sein?
Dafür gibt es keine Begrenzung, solange man sich nicht zu viele Gesamtergebnisse unter 4 Punkten erlaubt.
Was versteht man unter dem Prüfungsergebnis?
Je Prüfungsfach wird das Ergebnis aus schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als Prüfungsergebnis festgelegt. In Englisch (verpflichtende Gruppenprüfung) und in Fächern, in denen man eine freiwillige mündliche Prüfung ablegt, zählt schriftlich zu mündlich 2:1, danach wird auf eine ganze Punktzahl gerundet. Das Prüfungsergebnis wird im Abiturzeugnis separat ausgewiesen.
Was muss ich in der Prüfung beachten?
Es dürfen entweder höchstens 2 Prüfungsergebnisse unter 4 Punkten liegen oder eines 0 Punkte sein. Unterpunktungen müssen hier nicht durch bestimmte Mindestpunktesummen ausgeglichen werden.
In welchen Fächern kann ich ins Mündliche?
In höchstens zwei Prüfungsfächern kann eine freiwillige mündliche Prüfung abgelegt werden. Im Nebenfach ist dies nicht möglich. Ein schlechtes Gesamtergebnis kann dort nicht mehr ausgeglichen werden!
Wie wird das Gesamtergebnis eines Faches berechnet?
Im Nichtprüfungsfach wird der Punktedurchschnitt aller eingebrachten Halbjahresleistungen gebildet. In einem Prüfungsfach zählt das Prüfungsergebnis zweifach dazu.
Wann habe ich bestanden?
Man hat bestanden, wenn alle Gesamtergebnisse (inkl. Fachreferat) mindestens 4 Punkte sind. Bei einer Unterpunktung braucht man einen Punkteschnitt von 5 Punkten (entspricht einer Punktesumme von 130), bei zwei Unterpunktungen oder einmal 0 Punkten benötigt man einen Schnitt von 6 Punkten (bzw. Punktesumme von 156).
Wann darf ich in die 13. Klasse?
Hat man die 12. Klasse mit dem Fachabitur bestanden, darf man immer in die 13. Klasse aufsteigen. Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; Sonderfälle sind hier nicht erwähnt.
Im Wesentlichen gelten die gleichen Regelungen wie beim Fachabitur, jedoch muss beachtet werden:
Einbringungsregelung
Zum Abitur müssen 16 Halbjahresleistungen ausgewählt werden, die zur Punktesumme zählen. Damit können 2 Halbjahresleistungen gestrichen werden. Das Seminarfach wird immer mit doppelter Wertung eingebracht, zählt aber nicht zu den 16 Halbjahresleistungen.
Was muss ich in der Prüfung beachten?
In keinem Prüfungsergebnis (=bestehend aus schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung) darf man sich 0 Punkte erlauben. Zudem dürfen höchstens 2 Prüfungsergebnisse unter 4 Punkten liegen.
Wie wird das Gesamtergebnis eines Faches berechnet?
Im Nichtprüfungsfach wird der Punktedurchschnitt aller eingebrachten Halbjahresleistungen gebildet. In einem Prüfungsfach zählt das Prüfungsergebnis zweifach dazu.
Wann habe ich bestanden?
Man hat bestanden, wenn alle Gesamtergebnisse (inkl. Seminararbeit) mindestens 4 Punkte sind. Bei einer Unterpunktung braucht man einen Punkteschnitt von 5 Punkten (Punktesumme von 130), bei zwei Unterpunktungen oder einmal 0 Punkten benötigt man einen Schnitt von 6 Punkten (Punktesumme von 156).
Wann bekomme ich das allgemeine Abitur?
Dazu muss in der zweiten Fremdsprache mindestens das Niveau B1 nachgewiesen werden. Dieses wird dann erreicht, wenn im Halbjahr 13/2 und im Durchschnitt beider Halbjahre (unabhängig von einer evtl. Streichung) mindestens 4 Punkte erreicht wurden.
Das allgemeine Abitur wird auch dann verliehen, wenn das Niveau B1 bereits in der 12. Klasse in einem fortgeführten Französischkurs ausgewiesen wurde.
Alternativ können Sie sich einer Ergänzungsprüfung in Französisch, Spanisch, Latein, Italienisch oder Russisch unterziehen (Anmeldeschluss bis spätestens 1. März).
Französischkenntnisse vom Niveau B1 aus der Realschule verhelfen ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife, werden aber nicht in den Notenschnitt mit einbezogen.
Ein Berechnungsbeispiel zur Einbringung und zur Punktesumme können Sie den Exceltabellen unter Downloads auf der rechten Seite entnehmen.
Dort finden Sie auch eine Exceltabelle zur Berechnung Ihrer eigenen Einbringungen.
Wen betrifft dies?
Schüler der 13. Klassen, die das allgemeine Abitur erlangen wollen und bisher weder einen Nachweis über Kenntnisse vom Niveau B1 in einer zweiten Fremdsprache (z.B. aus der Realschule) besitzen noch an unserer Schule einen Anfängerkurs in Französisch oder Spanisch besuchen, können sich dieser Ergänzungsprüfung unterziehen.
Diese Möglichkeit ist also insbesondere für Muttersprachler oder Schüler gedacht, die eine zweite Fremdsprache selbstständig erlernen.
(Weitere Informationen: https://www.bfbn.de/unterricht/zweite-fremdsprache)
Welche Sprachen sind möglich?
Man kann nur in den Sprachen Französisch, Spanisch, Italienisch, Latein oder Russisch die Ergänzungsprüfung ablegen.
Wie muss ich mich anmelden?
Ihre Anmeldung muss der Schulleitung formlos bis spätestens 1. März vorliegen. In Ihrem Schreiben müssen Sie erläutern, wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten wollen.
Wie wirkt sich die Ergänzungsprüfung im Abiturzeugnis aus?
Die Punktzahl der bestandenen Prüfung geht mit doppelter Wertung in Ihre Punktesumme ein.
Kann ich die Ergänzungsprüfung auch erst später ablegen?
Diese Prüfung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt abgelegt werden, das Ergebnis fließt dann aber nicht in den Abiturschnitt ein.
Weitere Informationen zu Terminen, Prüfungsinhalten und Bestehensregelungen gibt es unter https://www.bfbn.de/unterricht/zweite-fremdsprache/ergaenzungspruefung
Die obigen Informationen enthalten jeweils nur die wichtigsten Regelungen.
Einen persönlichen Beratungstermin können Sie bei unserem Oberstufenbetreuer vereinbaren.
(Kontakt: siehe Kasten rechts)