Praktikum
Fachpraktische Ausbildung (Praktikum)
In der fachpraktischen Ausbildung nehmen die Schülerinnen und Schüler am Arbeits- und Tagesablauf einer sozialen Institution teil und erwerben so vielseitige Erfahrungen.
Durch praktische Mitarbeit erhalten diese Einblick in verschiedene Berufsbilder und Tätigkeitsbereiche des sozialen Arbeitsfeldes. Dabei werden sie von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern als auch Betreuungslehrerinnen und Betreuungslehrern begleitet.
Somit können sich die Schülerinnen und Schüler über ihre eigenen Fähigkeiten klar werden. Beides sind Voraussetzungen für eine überlegte Berufswahl.
Die fachpraktische Ausbildung (kurz: fpA) findet in der 11. Klasse in allen vier Ausbildungsrichtungen statt, wobei die inhaltlichen Schwerpunkte entsprechend variieren.
Aufgaben und Ziele der fachpraktischen Ausbildung
Die Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule verfügen in unterschiedlichem Maße über Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen.
Das Praktikum soll:
- konkrete Vorstellungen, praktische Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln,
- eine Orientierungshilfe für die Berufsfindung bieten,
- eine Begegnung mit der Arbeitswelt, ihrem sozialen Milieu und den dort auftretenden Problemen ermöglichen.
Einsatzzeiten
14-tägiger Wechsel zwischen Praktikum und Schule (siehe Zeitpläne in den jeweiligen Ausbildungsrichtungen).
Während der Ferien und sonstigen schulfreien Tagen findet keine Ausbildung statt.
Arbeitszeiten 38 - 40 Stunden, entsprechend den betriebsüblichen Arbeitszeiten..
Ausbildungsinhalte
Die Einsatzstellen legen im Wesentlichen den Ablauf und den Inhalt des Praktikums abhängig von der jeweiligen Situation fest.
Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen in der Regel zwei verschiedene Betriebe / Einrichtungen im Schuljahr.Versicherung
Die Schülerinnen und Schüler haben auch im Praktikum den Rechtsstatus eines Schülers und sind deshalb unfallversichert. Für das Praktikum schließen die Schüler/-innen über die Schule eigens eine Haftpflichtversicherung ab, so dass Schäden, welche durch Schüler/-innen verursacht werden, abgedeckt sind.
Betreuung
Die Betreuungslehrer/-innen der FOS sind Ansprechpartner/-innen für die Praktikumsstelle und besuchen diese mehrmals pro Halbjahr.
Entlohnung
Keine Bezahlung.
Die Schülerinnen und Schüler müssen in der 11. Klasse ein sogenanntes Pflichtpraktikum absolvieren.
Schriftliche Aufzeichnungen
Während des Praktikums muss ein Nachweisheft geführt werden, in welchem tägliche Eintragungen zur Tätigkeit vorgenommen werden müssen. Die Schüler/-innen halten ein Referat über die Praktikumsstelle und ihre Tätigkeiten und geben jeweils pro Halbjahr einen ausführlichen Praktikumsbericht ab.
Schweigepflicht
Die Praktikanten unterliegen der Schweigepflicht. Auf diese wird in der Schule ausdrücklich hingewiesen.
Bei organisatorischen Fragen zur fpA und Praktikumsverteilung im Ausbildungsbereich Sozialwesen ist der Schulbeauftragte, Herr OStR Peter Altmann, Ansprechpartner (E-Mail: oben rechts).
Geben Sie bitte bei einer E-Mail immer auch Ihre Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.
Persönliche Besuchstermine sollten möglichst immer vorher unter der Telefonnummer 0831/25385-410 oder unter oben genannter E-Mail vereinbart werden.
Möchten Sie einen Kontakt mit Ihrer zuständigen Betreuungslehrerin bzw. Betreuungslehrer herstellen (wenn ein/e Schüler/-in bei Ihnen als Praktikant/-in eingesetzt ist), dann wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (0831/25385-410) oder direkt per E-Mail an:
- Frau Andrea Wieser (
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Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) - Frau Hannah Strahl (
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In der fachpraktischen Ausbildung nehmen die Schülerinnen und Schüler am Arbeits- und Tagesablauf einer sozialen Institution teil und erwerben so vielseitige Erfahrungen. Durch praktische Mitarbeit erhalten diese Einblick in verschiedene Berufsbilder und Tätigkeitsbereiche des sozialen Arbeitsfeldes. Dabei werden sie von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern als auch Betreuungslehrerinnen und Betreuungslehrern begleitet. Dadurch können sich die Schülerinnen und Schüler über ihre eigenen Fähigkeiten klar werden. Beides sind Voraussetzungen für eine überlegte Berufswahl.
- ein ca. 2-wöchiger Vorbereitungskurs für das pflegerische Praktikum
- Praktikum in der Pflege,
abzuleisten in Krankenhäusern, Seniorenheimen und sonstigen pflegerischen Einrichtungen - Praktikum in erzieherischen Einrichtungen
wie Kindergärten und Kinderkrippen, Grundschulen und sonstigen erzieherischen Einrichtungen
Der Ausbildungsbereich wird zum Halbjahr gewechselt.
Somit durchläuft jede Schülerin und jeder Schüler sowohl ein pflegerisches als auch ein erzieherisches Praktikum, das abhängig von der Klasseneinteilung, im 1. oder 2. Halbjahr durchlaufen wird.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Allgemeinen über die Schule eine Praktikumsstelle, die sie am Tag der Praktikumsverteilung, sofern die organisatorische Möglichkeit besteht, nach ihrem Interesse aussuchen können.
Die Betreuungslehrerinnen und Betreuungslehrer sind für die fachpraktische Anleitung ihrer Klasse zuständig. Diese wird im Rahmen von schulinternen Veranstaltungen, Fachvorträgen und Besuchen von sozialen Einrichtungen durchgeführt.