Schulpsychologie
Wir bieten schulpsychologische Beratung an.
Oft stehen Schülerinnen und Schüler und/oder Eltern aktuellen Herausforderungen im schulischen Alltag hilflos gegenüber. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen das Beratungsangebot der Beruflichen Oberschule Kempten vorstellen.
Die Beratung richtet sich an …
- Schülerinnen und Schüler
- hilfesuchende Erziehungsberechtigte
- unterrichtende Lehrkräfte
Zu meinen Aufgaben und Tätigkeiten gehören …
- Beratung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten (z. B. bei Motivationsproblemen, Konzentration, Arbeitsverhalten)
- Beratung bei speziellen Schullaufbahnentscheidungen (z. B. besondere Förderbedürfnisse und Begabungen)
- Beratung bei akuten Krisen (z. B. bei plötzlichem Leistungsabfall oder Schulverweigerung, Disziplinproblemen, Selbstaggression, Konflikte und Gewalt)
- Beratung bei Schul- und Prüfungsangst
- Beratung bei Teilleistungsstörungen und Anerkennung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten
- Ansprechpartner bei psychischen Problemen (schulvermeidendes Verhalten, Suizidgefährdung, ADHS, aggressives Verhalten, Essstörungen, Depressionen, Mobbing u. a.)
- Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen (Inklusion)
- Gesprächskreise und Arbeitsgruppen mit Schülerinnen und Schülern und Schulklassen (z. B. Lern- und Methodentraining, konstruktiver Umgang mit Konflikten, Entspannungstraining)
Die schulpsychologische Beratung ist kostenlos.
Zur individuellen Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail (
Telefon-Sprechstunde im Schuljahr 2024/25: Dienstag: 12:45 - 13:30 Uhr
Das Beratungszimmer befindet sich im Raum C.120
Ich möchte auf die absolute Vertraulichkeit, die auf Grund gesetzlicher Vorgaben sichergestellt ist, hinweisen.
Soll ein bewilligter Nachteilsausgleich oder Notenschutz nicht mehr gewährt werden, muss dieser Verzicht spätestens innerhalb der ersten Woche des Schuljahres erklärt werden.
Ansprechpartner
Herr StR Nicola Christiani
Links zu weiteren Informationen
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Vorgehensweise bei Nachteilsausgleich
Stellen Sie bei der Anmeldung einen Antrag auf Nachteilsausgleich. Das Formular ist im Sekretariat der FOSBOS Kempten erhältlich.
In jedem Fall wird eine schulpsychologische Beratung erfolgen. Die Unterlagen (Antrag, ärztliches Gutachten, Bescheid der letzten Schule, evtl. letzte schulpsychologische Stellungnahme) sind dem Schulpsychologen vorzulegen.
Unser Schulpsychologe prüft die Unterlagen und bespricht mit Ihnen die Vor- und Nachteile eines möglichen Notenschutzes und Nachteilsausgleichs.
Möglicherweise muss eine erneute Testung auf Lese- und Rechtschreibstörung durchgeführt werden.
Der Schulpsychologe übergibt der Schulleitung seine Stellungnahme. Daraufhin erstellt diese einen Bescheid, welcher inhaltlich über den Klassenleiter an die zugehörigen Klassenlehrer weitergeleitet wird.
In diesem Bescheid ist geregelt, wie der Notenschutz bzw. der Nachteilsausgleich bzgl. der einzelnen Unterrichtsfächer gehandhabt wird.
Die Regelungen gelten i.d.R. bis zum Ausscheiden aus unserer Schule.
Soll ein bewilligter Nachteilsausgleich oder Notenschutz nicht mehr gewährt werden, muss dieser Verzicht spätestens innerhalb der ersten Woche des Schuljahres erklärt werden.