Eignung BOS

CC0 by Peggy_Marco, pixabay.com,2016-06-21
Regelung zur 12. Klasse BOS
Die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule ist gegeben:
- bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
- bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss
oder - bei erfolgreichem Besuch des Vorkurses oder der Vorklasse1)
oder - bei einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung2) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
1)Der Vorkurs oder die Vorklasse wird erfolgreich abgeschlossen, wenn im Jahreszeugnis des Vorkurses oder der Vorklasse
- in allen Fächern mindestens die Note 4 erreicht wird
oder - die Note 5 in einem Fach ausgeglichen werden kann durch die Note 2 in einem anderen Fach oder die Note 3 in zwei anderen Fächern. (Ein Ausgleich der Note 5 in Deutsch, Englisch oder Mathematik kann nur durch Fächer aus dieser Gruppe erfolgen)
2)Eine Eignungsprüfung kann ablegen, wer
- im jeweiligen Kalenderjahr weder die Vorklasse noch den Vorkurs besucht hat
und - im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik keine Note vorweisen kann
oder - im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt schlechter als 3,5 vorweist.
Die Eignungsprüfung ist erfolgreich, wenn
- in jeder der drei Prüfungen mindestens die Note 4 erzielt wird
oder - die Note 5 in einem Fach ausgeglichen werden kann durch die Note 2 in einem anderen Fach oder die Note 3 in den beiden anderen Fächern.
Die endgültige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 der BOS ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die am 15.12 des jeweiligen Schuljahres endet.