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Öffnungszeiten
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Montag
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10.00 - 10.20 Uhr
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11.30 –
13.25 Uhr
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Dienstag
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10.00 - 10.20 Uhr
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12.40 –
13.20 Uhr
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Mittwoch
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11.30 –
13.25 Uhr
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Donnerstag
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10.00 - 10.20 Uhr
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11.30 –
13.25 Uhr
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Freitag
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10.00 - 10.20 Uhr
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12.45 –
13.30 Uhr
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In der Ausleihe und Beratung helfen Ihnen
Frau
Ratzinger (Bibliotheksbetreuerin),
Frau Wilczek (FOS/BOS)
und Frau Melchert, Frau Stöckl (BS III) weiter.
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Benutzerordnung
Die Schulbibliothek ist ein Ort der Information, der Konzentration und der Kommunikation. Um dies zu gewährleisten, ist ein hohes Maß an Rücksichtnahme erforderlich. Daher gelten in Ergänzung zur Hausordnung folgende Benutzungsregeln:
A. Ausleihe
- Die Ausleihfrist für die Lesebücherei beträgt 3 Wochen. Bibliotheksbenutzer sollten grundsätzlich nicht mehr
als 3 Titel ausleihen. Eine einmalige Verlängerung von weiteren 3 Wochen ist möglich. Werden Medien
verspätet zurückgegeben, ist eine Mahngebühr von 2 EUR pro Titel zu entrichten.
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- Nur
mit einem Leseausweis ist ein Entleihen von Medien möglich. Bei der
ersten Ausleihe muss der Schüler- bzw. Personalausweis mitgebracht
werden. Die
Ausstellung des Leseausweises erfolgt kostenlos. Ein Verlust muss sofort
gemeldet werden. Ein Ersatzausweis wird gegen Gebühr ausgestellt. Am Ende
der Schulzeit bitte den Ausweis zurückgeben und sich abmelden.
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- Alle Medien sind bei der Rückgabe der Aufsicht auszuhändigen; keinesfalls dürfen Titel wieder selber
eingestellt werden.
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B. Hinweise für die Nutzung der PC-Arbeitsplätze
- Die Beschäftigung an den PC-Arbeitsplätzen darf die Ruhe der Bibliothek nicht stören.
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- An jedem PC-Arbeitsplatz dürfen sich höchstens 3 Personen aufhalten; eventuell notwendige Gespräche
erfolgen im Flüsterton.
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- Veränderungen an der Systemeinstellung, am Datenbestand und insbesondere an der Konfiguration führen
zum sofortigen Ausschluss von der PC-Benutzung. Die Folgekosten grob fahrlässigen Handelns trägt der
Verursacher.
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- Es darf keine private Software verwendet werden. Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Urheberrecht,
Datenschutz und Datensicherheit sind unbedingt einzuhalten.
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- CD-ROMs zählen zum Präsenzbestand und können nur gegen Ausleihschein in der Bibliothek genutzt
werden; die Ausleihe obliegt der Bibliotheksaufsicht.
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- PC und Internet dürfen nur zu schulbezogenen Zwecken benutzt werden.
Nicht erlaubt sind
- privates Chatten
- die Versendung privater E-Mails
- das Herunterladen von Programmen, Musikdateien, Videos.
Im Zweifelsfall entscheidet die Bibliotheksaufsicht
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- Die Kontrolle der Internet-Nutzung erfolgt stichprobenartig durch die Bibiliotheksaufsicht oder andere
Lehrkräfte. Wer das Internet zu unerlaubten Zwecken einsetzt, wird von der PC-Nutzung ausgeschlossen und
muss mit einer Schulstrafe, bei groben Verstößen mit strafrechtlichen Maßnahmen rechnen.
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- Elektronische Hard- und Software sind pfleglich zu behandeln. Eventuelle Beschädigungen sind der
Bibliotheksaufsicht unaufgefordert mitzuteilen.
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C. Grundsätzliches
- Jeder hat sich in der Bibliothek so zu verhalten, dass Mitbenutzer nicht gestört werden.
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- Mäntel, Jacken und Taschen sind an der Garderobe beim Bibliothekseingang abzulegen.
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- In der Bibliothek sind Rauchen, Essen und das Mitbringen von Getränken nicht gestattet.
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- Den Anweisungen der
Aufsicht ist Folge zu leisten.
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- Medien und Geräte, insbesondere elektronische, sind besonders pfleglich zu behandeln; Schäden sind der
Aufsicht unaufgefordert mitzuteilen. Für Beschädigungen und Verluste ist voller Ersatz zu leisten. Auch
schuldhafte Verunreinigungen lösen eine Schadensersatzpflicht aus.
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Die Benutzerordnung ist Teil der Hausordnung. Sie gilt ab dem 01.12.2005
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