Mediathek Ausleihe 
Öffnungszeiten

Montag
10.00 - 10.20 Uhr
11.30 – 13.25 Uhr
Dienstag
10.00 - 10.20 Uhr
12.40 – 13.20 Uhr
Mittwoch

10.00 - 10.20 Uhr

11.30 – 13.25 Uhr
Donnerstag
10.00 - 10.20 Uhr
11.30 – 13.25 Uhr
Freitag
10.00 - 10.20 Uhr
12.45 – 13.30 Uhr


In der  Ausleihe und Beratung helfen Ihnen
Frau Ratzinger (Bibliotheksbetreuerin),
Frau Wilczek (FOS/BOS)
und Frau Melchert, Frau  Stöckl  (BS III) weiter.


Benutzerordnung
Die Schulbibliothek ist ein Ort der Information, der  Konzentration und der Kommunikation. Um dies zu gewährleisten, ist ein hohes Maß an Rücksichtnahme erforderlich. Daher gelten in Ergänzung zur Hausordnung folgende Benutzungsregeln:

A. Ausleihe
  • Die Ausleihfrist für die Lesebücherei beträgt 3 Wochen. Bibliotheksbenutzer sollten grundsätzlich nicht mehr als 3 Titel ausleihen. Eine einmalige Verlängerung von weiteren 3 Wochen ist möglich. Werden Medien verspätet zurückgegeben, ist eine Mahngebühr von 2 EUR pro Titel zu entrichten.
  • Nur mit einem Leseausweis ist ein Entleihen von Medien möglich. Bei der ersten Ausleihe muss der Schüler- bzw. Personalausweis mitgebracht werden. Die Ausstellung des Leseausweises erfolgt kostenlos. Ein Verlust muss sofort gemeldet werden. Ein Ersatzausweis wird gegen Gebühr ausgestellt. Am Ende der Schulzeit bitte den Ausweis zurückgeben und sich abmelden.
  • Alle Medien sind bei der Rückgabe der Aufsicht auszuhändigen; keinesfalls dürfen Titel wieder selber eingestellt werden.

B. Hinweise für die Nutzung der PC-Arbeitsplätze
  • Die Beschäftigung an den PC-Arbeitsplätzen darf die Ruhe der Bibliothek nicht stören.
  • An jedem PC-Arbeitsplatz dürfen sich höchstens 3 Personen aufhalten; eventuell notwendige Gespräche erfolgen im Flüsterton.
  • Veränderungen an der Systemeinstellung, am Datenbestand und insbesondere an der Konfiguration führen zum sofortigen Ausschluss von der PC-Benutzung. Die Folgekosten grob fahrlässigen Handelns trägt der Verursacher.
  • Es darf keine private Software verwendet werden. Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Urheberrecht, Datenschutz und Datensicherheit sind unbedingt einzuhalten.
  • CD-ROMs zählen zum Präsenzbestand und können nur gegen Ausleihschein in der Bibliothek genutzt werden; die Ausleihe obliegt der Bibliotheksaufsicht.
  • PC und Internet dürfen nur zu schulbezogenen Zwecken benutzt werden.
    Nicht erlaubt sind
              - privates Chatten
              - die Versendung privater E-Mails
              - das Herunterladen von Programmen, Musikdateien, Videos.
    Im Zweifelsfall entscheidet die Bibliotheksaufsicht
  • Die Kontrolle der Internet-Nutzung erfolgt stichprobenartig durch die Bibiliotheksaufsicht oder andere Lehrkräfte. Wer das Internet zu unerlaubten Zwecken einsetzt, wird von der PC-Nutzung ausgeschlossen und muss mit einer Schulstrafe, bei groben Verstößen mit strafrechtlichen Maßnahmen rechnen.
  • Elektronische Hard- und Software sind pfleglich zu behandeln. Eventuelle Beschädigungen sind der Bibliotheksaufsicht unaufgefordert mitzuteilen.

C. Grundsätzliches
  • Jeder hat sich in der Bibliothek so zu verhalten, dass Mitbenutzer nicht gestört werden.
  • Mäntel, Jacken und Taschen sind an der Garderobe beim Bibliothekseingang abzulegen.
  • In der Bibliothek sind Rauchen, Essen und das Mitbringen von Getränken nicht gestattet.
  • Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten.
  • Medien und Geräte, insbesondere elektronische, sind besonders pfleglich zu behandeln; Schäden sind der Aufsicht unaufgefordert mitzuteilen. Für Beschädigungen und Verluste ist voller Ersatz zu leisten. Auch schuldhafte Verunreinigungen lösen eine Schadensersatzpflicht aus.

Die Benutzerordnung ist Teil der Hausordnung. Sie gilt ab dem 01.12.2005