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Eignungsvoraussetzungen FOS/BOS

Regelungen zur Eignung (FOS)

Die Aufnahme in die 11. Jahrgangsstufe der FOS setzt einen mittleren Schulabschluss und die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule voraus.

Die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule ist gegeben:

  1. bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  2. bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, in der der mittlere Schulabschluss erworben wird, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf.
  3. Schüler, die im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses keine Note im Fach Mathematik aufweisen (Wirtschaftsschule, H-Zweig, andere Schulen), müssen sich einer Feststellungsprüfung uterziehen. Der Notendurchschnitt (vergleiche Punkt 2) wird dann mit Hilfe der Note aus der Feststellungsprüfung ermittelt und darf nicht schlechter als 3,5 sein.
  • Entscheidend für die Aufnahme in die FOS sind die Noten im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss. Die Noten des Halbjahrszeugnisses spielen keine Rolle mehr.
  • Es gibt keine Aufnahmeprüfung mehr für FOS, um die Noten des mittleren Schulabschlusses zu verbessern. D.h. mit dem Abschlusszeugnis muss der Notendurchschnitt von 3,5 erreicht werden (vgl. oben Punkt 2).

 

Regelungen zur Eignung (BOS)

Die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule ist gegeben:

  • bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums oder
  • bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf oder
  • wenn im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses in allen Fächern mindestens 4 Punkte (entspricht der Note 4) erreicht wurden.

Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik keine Note nachweist, ersetzt diese durch die Note im entsprechenden Fach im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses oder, sofern im Kalenderjahr der Aufnahme weder eine Vorklasse noch ein Vorkurs besucht wurde, durch das Ergebnis einer Feststellungsprüfung in dem betreffenden Fach.
Analog wird bei Noten schlechter als 3 in den Fächern M, E, D im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss verfahren, wenn die Eignung noch nicht wie oben beschrieben nachgewiesen werden kann.
Für die unmittelbare Aufnahme in die die Jahrgangsstufe 13 ist neben den schulischen und beruflichen Aufnahmevoraussetzungen der Nachweis der uneingeschränkten Fachhochschulreife erforderlich.
Die endgültige Aufnahme in die BOS ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die bis zum 15. Dezember dauert. Wer in allen Fächern im Jahreszeugnis des Vorkurses oder der Vorklasse mindestens 7 Punkte (bzw. die Note 3) erzielt, unterliegt in der Jahrgangsstufe 12 nicht der Probezeit.

Regelungen zum Vorkurs (BOS)

Vor dem Eintritt in die 12. Jahrgangsstufe kann man die bis zum mittleren Schulabschluss erworbenen Kenntnisse im freiwillig zu besuchenden einjährigen Vorkurs auffrischen. Der Unterricht findet Samstag vormittags und/oder an anderen Wochentagen abends statt (an der BOS Kempten derzeit am Samstag) . Er umfasst die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.
In den Vorkurs können nur Bewerber aufgenommen werden, die die schulischen und beruflichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die 12. Jahrgangsstufe der BOS erfüllen. Sie können sich auch im letzten Jahr der Berufsausbildung oder Berufserfahrung befinden.

Regelungen zur Vorklasse (BOS)

Schüler, die ihren mittleren Schulabschluss im Rahmen der Berufsausbildung erworben haben weisen trotz vertiefter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten erfahrungsgemäß besonders in den Abschlussprüfungsfächern Defizite auf. Ihnen wird daher der freiwillige Besuch der Vorklasse der Berufsoberschule empfohlen, sofern sie die Aufnahmevoraussetzungen für die BOS erfüllen.
In die Vorklasse können auch Schüler aufgenommen werden, die ihren mittleren Schulabschluss über den M-Zug der Hautschule oder an der Wirtschaftsschule (ohne Mathematik) erworben haben. Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, wird aufgenommen, wenn er in einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 3,7 erzielt, wobei keine Note schlechter als 4 sein darf. Bei erfolgreichem Abschluss der Vorklasse wird der mittlere Schulabschluss erworben.

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